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   KG, 19.10.2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15)   

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https://dejure.org/2015,37961
KG, 19.10.2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15) (https://dejure.org/2015,37961)
KG, Entscheidung vom 19.10.2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15) (https://dejure.org/2015,37961)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15) (https://dejure.org/2015,37961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Betrugs: Weiterleitung einer betrügerisch erlangten Geldsumme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Mittäterschaft zur Beihilfe beim Betrug (hier: abgewandelter "Enkel-Trick")

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Entgegennahme und Weiterleitung einer betrügerisch erlangten Überweisungssumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgegennahme und Weiterleitung einer betrügerisch erlangten Überweisungssumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2009 - 3 StR 107/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe)

    Auszug aus KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15
    Ein wesentlicher Tatbeitrag während des Ausführungsstadiums der Tat begründet regelmäßig den Vorwurf (mit-) täterschaftlicher Beteiligung, während Beiträge von untergeordneter Bedeutung als Beihilfe zu bewerten sind (vgl. BGH StraFo 2009, 344).

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2009, 344).

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Auszug aus KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15
    Beihilfe kommt insbesondere bei untergeordneten Unterstützungshandlungen (bis zur Beendigung der Tat) in Betracht, z.B. wenn der Angeklagte eine betrügerisch erlangte Geldsumme in Kenntnis der Umstände an den Täter weiterleitet (vgl. BGH wistra 2000, 459 = BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 454/99 - [juris]).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2009, 344).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

    Auszug aus KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15
    Hinzu kommt, dass (sukzessive) Mittäterschaft nach Vollendung des Betruges, eher fernliegt (vgl. BGH wistra 2001, 378, offen gelassen von BGH wistra 2007, 258; Perron in: Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 263 Rdn. 180: "nicht mehr möglich").
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15
    Der Betrug war mit der Belastung des Kontos des Geschädigten vollendet, denn für die Vollendung reicht es, dass der Vermögensschaden eingetreten ist; nicht erforderlich ist, dass auch der angestrebte Vermögensvorteil erlangt wird (vgl. BGH MDR 1984, 508, 509 = BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83 - [juris]).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 StR 156/07 = NStZ 2007, 531; KG Berlin, Beschluss vom 19.10.2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15) = BeckRS 2015, 20804).

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 21.04.2009 - 3 StR 107/09 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 19.10.2015 - (2) 161 Ss 220/15 (63/15) = BeckRS 2015, 20804).

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